Deutsch: Kugelregenanlagen english: shot cleaning
HOME | CONTACT | LEGAL DISCLOSURE

Terms & Conditions

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 3 Preise

  1. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab unserem Werk; Kosten der Verpackung gehen zu Lasten des Käufers.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
  4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  5. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang unserer Auftragsbestätigung beim Käufer; sind vom Käufer noch Unterlagen oder Anzahlungen beizubringen, beginnt die Lieferfrist erst mit vollständigem Eingang dieser Unterlagen oder Anzahlungen bei uns.

§ 5 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir den Transport des Liefergegenstandes gegen Kostenerstattung übernommen haben.
  2. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird oder sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 6 Gewährleistung

  1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- Materialmängeln sind.
  2. Die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate; sie beginnt mit der Versandbereitschaftsmeldung.
  3. Der Käufer muss uns Mängel oder Abweichungen hinsichtlich der gelieferten Menge unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung bei ihm schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen.
  4. Im Falle einer begründeten Mitteilung des Käufers, wonach die Lieferung ganz oder teilweise mangelhaft ist, verlangen wir nach unserer Wahl, dass entweder die schadhafte Lieferung frachtfrei an uns zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an den Käufer geschickt wird oder der Käufer die schadhafte Lieferung bereit hält und Mitarbeiter unseres Hauses die Reparatur beim Käufer vornehmen. Verlangt der Käufer, dass Gewährleistungsarbeiten an einem anderen Ort als an dem Sitz seines Unternehmens vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei wir dann aber berechtigt sind, die Bezahlung von Arbeitszeit und Reisekosten unserer Mitarbeiter vom Käufer zu verlangen.
  5. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem Käufer zu; sie sind nicht abtretbar.
  6. Für von uns nicht hergestellte Gegenstände beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung derjenigen Gewährleistungsansprüche, die uns gegenüber unserem Lieferanten zustehen.
  7. Die vorstehenden Absätze regeln abschließend die Gewährleistung für unsere Lieferungen und Leistungen und schließen sonstige Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche jeglicher Art aus.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer uns seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt:
  2. Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum. Der Verkäufer verwahrt den Liefergegenstand unentgeltlich. Der Liefergegenstand, an dem uns Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
  4. Der Käufer berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer jederzeit widerruflich, die an uns abgetretene Forderung für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergeben.
  5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag

§ 8 Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
  4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
  6. Der Käufer erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber uns einverstanden. In gleicher Weise können auch Forderungen und Verbindlichkeiten der Konzernunternehmen des Käufers verrechnet werden.

§ 9 Haftungsbeschränkung

  1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handels vorliegt.
  2. Diese Haftungsbeschränkung gilt insbesondere auch für unsere Beratung in Wort, Schrift, Bild oder in sonstiger Weise. Der Käufer ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung des von uns hergestellten Liefergegenstandes für den beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Recklinghausen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

30 years of expertise

30 years of expertise

Profit from our many years of experience: tried-and-tested methods with proven efficient results as well as innovative modern solutions.

Read more ...

Our Services

Our Services

We provide a complete range of services for professional system cleaning. Further information is available here:

Operation medium

Spare parts

Services

How does it work?

How does shot cleaning work?

Here is a diagram with an overview of a shot cleaning unit.

Read more ...